Übergang von der Pandemie zur Endemie

Aktuell gibt es kaum noch Vorschriften bezüglich des Verhaltens bei einer Corona-Infektion. Bitte lesen Sie dazu den Brief aus dem Ministerium.

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Ende der Absonderungspflicht
20221116_Schulbrief_Corona_Ende_Absonder
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Richtiges Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen

Grundsätzlich gilt: Kinder, die akut erkrankt sind, gehören nicht in die Schule. Wer krank ist, bleibt bitte zu Hause. Das gilt für COVID-19 und gleichermaßen für Grippe und andere ansteckende Krankheiten, damit Ansteckungen in der Schule reduziert bzw. vermieden werden können.

 

Es ist eine Entscheidung der Eltern, ob und wann sie ihre Kinder bei einer Ärztin bzw. einem Arzt vorstellen, und es ist Entscheidung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, ob und ggf. welche Diagnostik sie veranlassen. Ein „Schnupfenplan“ ist daneben nicht erforderlich.

Aktuelle Regelung Isolation/Quarantäne

Die bisher gültige Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2Tests läuft mit dem 19.02.2023 aus und wird nicht verlängert. Es gelten fortan die üblichen Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes.

 

Gültig ab 20.02.2023

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